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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13   

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https://dejure.org/2017,97924
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13 (https://dejure.org/2017,97924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.03.2017 - L 11 AS 779/13 (https://dejure.org/2017,97924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. März 2017 - L 11 AS 779/13 (https://dejure.org/2017,97924)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 796/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    Der Senat hat dazu in seinem dieselben Beteiligten betreffenden Urteil vom 10. März 2017 (Az L 11 AS 796/14) ausgeführt und nimmt vorliegend darauf Bezug:.

    Der Senat hat dazu in seinem dieselben Beteiligten betreffenden Urteil vom 10. März 2017 (Az L 11 AS 796/14) ausgeführt und nimmt vorliegend darauf Bezug: Dass eine gesetzliche Grundlage für eine ernährungsbedingten Mehrbedarf wegen erhöhten Kalorienbedarfs ohne das Vorliegen einer Erkrankung bei der Klägerin fehlt, haben bereits die Kläger selbst vorgetragen.

    Der Senat hat dazu in seinem dieselben Beteiligten betreffenden Urteil vom 10. März 2017 (Az L 11 AS 796/14) ausgeführt und nimmt vorliegend darauf Bezug:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    In diesem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der 9. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 29. September 2009 (L 9 AS 699/09 B ER) unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses den Beklagten verpflichtet, bei der Berechnung des Hilfebedarfs der Kläger in der Zeit von April 2009 bis einschließlich März 2010 weiterhin von einem Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) in Höhe von 727, 52 Euro auszugehen.

    Außer den Gerichtsakten haben die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 55 AS 1000/09 ER/ L 9 AS 699/09 B ER und S 55 AS 5291/10 ER sowie 8 Bände Verwaltungsakten vorgelegen und waren Gegenstand der Verhandlung und Entscheidungsfindung.

    Ausweislich des vom Kläger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 55 AS 1000/09/ L 9 AS 699/09 vorgelegten ärztlichen Berichts vom 10. November 2005 bestand eine ausgeprägte Stoffwechselinstabilität mit rezidivierenden Hypoglykämien, Hypoglykämie - Wahrnehmungsstörung - und subkutaner Insulinresistenz.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird anerkannt, dass die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze für die Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 SGB II für Wohneigentum denselben Grundsätzen folgt wie denjenigen für Mietwohnungen (BSG vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 67/06 R; vgl. auch: Luik in: Eicher, Kommentar zum SGB 11, 3. Auflage, § 22 Rn 56 ff mwN).

    Soweit das BSG in dem insoweit grundlegenden Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06) ausgeführt hat, dass in besonderen Fallgestaltungen auch Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung übernommen werden können, hat es dies grundsätzlich für Aufwendungen bis zur Grenze der Angemessenheit der Kosten für möglich gehalten.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    Soweit die Klägerin insgesamt die Höhe des in den Regelleistungen enthaltenen Betrags für die Ernährung als nicht ausreichend betrachtet, hat hierzu das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis entschieden, dass die Bedarfe insgesamt noch ausreichend ermittelt und unter Berücksichtigung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgedeckt sind (Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 -, juris).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    Die vom Kläger geltend gemachten Bedenken sind allgemein gehalten und bieten keinen Anlass, hier im Einzelfall zu ermitteln bzw. von den Empfehlungen des Deutschen Vereins, die zwar keine antizipierten Sachverständigengutachten sind, aber zur Beurteilung der Frage, inwieweit Mehrbedarf zu gewähren ist, herangezogen werden können (vgl. zur fehlenden Eigenschaft als antizipierte Sachverständigengutachten, BSG vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R m.w.N.), abzuweichen.
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    Zudem hat das BSG bereits entschieden, dass eine wegen Diabetes mellitus Typ 1 erforderliche Vollkost keinen Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen nach § 21 Abs. 5 SGB II begründet (Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 100/10 R -).
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